Mitglied der SCNAT

Die Mitglieder der SGW verbindet das Interesse an der vielfältigen Welt wildlebender Säugetiere und Vögel und ihren Beziehungen zur Umwelt. Die SGW setzt sich insbesondere für den Erhalt und die Förderung dieser Tiere und deren Lebensräume sowie für Lehre und Forschung auf dem Gebiet ein.mehr

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Ausbildung für Wildtierfänge (WTK)

Entnahme eine5 Haarprobe bei Apodemus

Neues Angebot der SGW: Ausbildung für Wildtierfänge (WildTierkundeKurse) WTK 1 und WTK 2

Die Zeiten, in denen Wildtierbiologinnen und andere Wildtierspezialisten für Projekte, bei denen sie Wildtiere behändigen, einen Labortierkundekurs besuchen mussten, sind passé. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat der SGW im November 2020 die Bewilligung erteilt, wildtierspezifische Grundausbildungen für die Stufen Projektdurchführende und Projektleiter von Forschungs- und Managementprojekten mit Wildtierfängen (gemäss Art.132 und 134 TSchV) anzubieten.

Zielpublikum und Inhalte der Kurse WTK 1 und WTK 2

Die Kurse wurden in konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin (FIWI) der Universität Bern und den Schweizerischen Koordinationsstellen für Amphiben- und Reptilienschutz (Info Fauna Karch), für Fledermausschutz (KOF) und für Flusskrebse (KFKS) erarbeitet, mit Unterstützung der Vogelwarte Sempach.

Wildtierkundekurs 1Wildtierkundekurs 2
Rechtsgrundlage

Gemäss Art. 22-25 der Tierschutzausbildungsverordnung TSchAV

Gemäss Art. 26-29 der Tierschutzausbildungsverordnung TSchAV
Zielgruppe

Projektdurchführende Personen von Forschungs- und Managementprojekten mit Wildtieren, Mitglieder von Tierversuchskommissionen sowie Lehrpersonen, welche zu Lehrzwecken Tierversuche durchführen.

Projektleitende Personen (v.a. von Forschungsprojekten), die den WTK 1 absolviert haben oder äquivalente Kompetenzen sowie eine mind. 3-jährige praktische Erfahrung mit Tierversuchen nachweisen können (gemäss Art. 134 und 129b TSchV).
Sprache
Deutsch und Französisch separatDeutsch/ Französisch / Englisch
Inhalt

Insgesamt 5 Tage (40h gemäss TSchAV), wobei die Inhalte individuell durch die Auswahl einzelner Wahlmodule zusammengestellt werden können.

Basismodul (4h): Zuständigkeit SGW

Wahlmodule mit jeweils 16h Theorie und min 2 Praxistage (20h) mit Begleitung an realer Fangaktion für folgende Artengruppen:

  • Fische & Dekapoden: Zuständigkeit KFKS
  • Amphibien & Reptilien: Zuständigkeit Info Fauna Karch
  • Fledermäuse: Zuständigkeit KOF/CCO
  • Kleinsäuger: Zuständigkeit SGW
  • Mittelgrosse und grosse Säugetiere: Zuständigkeit SGW

Die Artengruppe der Vögel ist in diesem Kurs ausgeklammert, da die Schweizerische Vogelwarte Sempach diese Ausbildung bereits separat anbietet

Insgesamt 5 Tage (40h gemäss TSchAV), davon 28 h Theorie und Erfahrungsaustausch sowie 12 h Praxisteil.

Der WTK2 wird von der SGW ausgearbeitet und angeboten, in Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachpersonen.

Der Kurs beinhaltet folgende Module:

  • Vertiefung gesetzliche Grundlagen
  • Projektplanung, Bewilligungsverfahren und Berichterstattung
  • Literaturrecherche
  • Statistische Versuchsplanung und Studiendesign
  • Umgang mit Medikamenten und gesundheitliche Aspekte
    Erfahrungsaustausch

  • Praxisteil inkl. Hausaufgabe

Fang, Immobilisation, Markierung und Probenentnahme bei freilebenden Wildtieren zum Zweck des Artenmanagements, der Forschung oder der Ausbildung können als Tierversuch gelten und sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Das Verfahren und die für die Genehmigung zuständigen Amtsstellen unterscheiden sich je nach Zielsetzung des Projekts; es wird zwischen Forschungs- und Managementprojekten unterschieden (siehe Fachinformation 4.03, BLV/BAFU 2018).

Die beteiligten Personen in einem Wildtierprojekt, das als Forschungsprojekt gilt und entsprechend einer Tierversuchs-Bewilligung der kantonalen Veterinärdienste benötigt, müssen gemäss Tierschutzausbildungsverordnung (TSchAV) eine vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) anerkannte Ausbildung absolviert haben und sich regelmässig weiterbilden. Auch Personen, die Managementprojekte durchführen, müssen gemäss Vollzugshilfe des BAFU (Gerner 2018) nachweisen können, dass sie über entsprechende Fachkenntnisse der Biologie der behändigten Tiere, der gesetzlichen Anforderungen und der tierschutzgerechten Ausführung der Massnahmen verfügen.

Nebst der Ausbildung ist auch die Weiterbildungspflicht in der TSchAV geregelt, so müssen 4 Tage Weiterbildung in 4 Jahren absolviert werden.

Weiterbildungsoptionen

a) Besuch einzelner Module aus dem WTK 1

Grundsätzlich soll es möglich sein, einzelne Module aus dem WTK 1 (Module 1.1-1.3) auch als Weiterbildung zu besuchen, sofern diese von der jeweiligen Person im Rahmen des WTK 1 oder WTK 2 nicht bereits absolviert wurden.

b) Spezifische Weiterbildungen einzelner Fachorganisationen und Institutionen

Kurse, die die SGW zur Anerkennung empfehlen sind unten als Links aufgeführt.

Akkreditierung Weiterbildung

  • bei Forschungsprojekten: Die kantonalen Veterinärdienste anerkennen die Weiterbildung im Tierversuchsbereich (gemäss Art. 199 Abs.4 TSchV). Dafür sind die geplanten Weiterbildungen auf der Plattform eTV der VSKT einzugeben. Die SGW empfiehlt der VSKT, die auf der SGW-Website aufgeführten Veranstaltungen als Weiterbildungen anzuerkennen.
  • Bei Managementprojekten: Weiterbildungen von Projektdurchführenden und -leitern von Managementprojekten müssen nicht akkreditiert werden. In Offerten / Projektbeschrieben zuhanden der zuständigen Fachstellen sind sie jedoch auszuweisen.

Von der SGW zur Akkreditierung empfohlene Weiterbildungen finden sich im Dokument «Weiterbildungsangebot».

Einbezug von Experten

Bei der Evaluation von Tierversuchsanträgen, die wildlebende Wildtiere betreffen, können spezielle Fragen auftreten, die für die Mitglieder der kantonalen Tierversuchskommissionen schwierig zu beantworten sind, da Projekte mit Wildtieren nur einen kleinen Anteil aller Tierversuchsanträge ausmachen. In solchen Fällen ist es empfehlenswert, unabhängige WildtierexpertInnen beizuziehen. Eine Liste mit Kontaktpersonen pro Artengruppe ist unten aufgeführt.

Ausnahmen zur Ausbildungspflicht für Projektdurchführende und für ProjektleiterInnen

Fachpersonen mit entsprechender Ausbildung und/oder mit ausgewiesener Erfahrung mit einer Wildtiergruppe können ihre Kompetenzen sur dossier zur Anerkennung beantragen. Die SGW hat Empfehlungen abgegeben, welche Kompetenzen und Erfahrungen anerkannt werden und somit den Gesuchssteller von der Ausbildungspflicht entbinden (siehe Konzept weiter oben). Für Forschungsprojekte ist ein entsprechender Antrag an die zuständigen kantonalen Veterinärdienste zu stellen (gemäss Art. 199 Abs.3 TSchV). Die Einforderung der Ausbildung bei Managementprojekten ist den kantonalen Fachstellen für Jagd und Fischerei, für Natur und Landschaft (je nach Artengruppe) und dem BAFU überlassen. Diese haben das Konzept der SGW mit den entsprechenden Empfehlungen gutgeheissen.

WTK 1

Das Basismodul wird 2x / Jahr (1x Deutsch und 1x Französisch) angeboten. Die artengruppenspezifischen Module finden je nach Nachfrage jedes Jahr oder alle 2 Jahre statt.

Kosten: Basismodul 100 SFr., Wahlmodule: 200 Fr. / Kurstag

WTK 2

Der WTK 2 wird jährlich angeboten (alternierend Deutsch/Englisch und Französisch/Englisch). Die Ausführung ist derzeit noch in Planung, Interesse kann jedoch bereits bekundet werden.

Für Fragen und weitere Informationen bitte ein Mail schreiben an: info@wildtier.ch

Zertifikat

Für den absolvierten Kurs und die bestandene Prüfung wird ein vom BLV anerkanntes Zertifikat ausgestellt.

WTK 1 Basismodul (DE) : 18.03.2024 von 08.00-12.30 (Online Veranstaltung)

WTK 1 Wahlmodul Kleinsäugetiere (DE/FR): 10. - 13.06.2024 (ZHAW Wädenswil)

Kontakt: Martina Reifler-Bächtiger biem@zhaw.ch

WTK 1 Wahlmodul mittlere und grosse Säugetiere (DE): 18. - 20. November 2024, Bern

WTK 1 Wahlmodul Fische und Dekapoden: 02.-05.07.2024. Infos und Anmeldungen über flusskrebse.ch

WTK 1 Wahlmodul Amphibien und Reptilien: alle notwendigen Infos und Anmeldung auf infofauna.ch

Der nächste WTK2 findet wieder im Jahr 2025 statt.